Häusliche Gewalt? 2025 war rund jede vierte beschuldigte Person eine Frau.

2025 wurden gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 11‘518 Personen im Zusammenhang mit Straftaten häuslicher Gewalt (im häuslichen Rahmen) registriert. 2‘979 waren davon Frauen, was einem Anteil von 25.9 % entspricht.

Häusliche Gewalt umfasst verschiedene Straftatbestände. Nach Anzahl registrierter Straftaten waren 2025 Tätlichkeiten, Drohungen, Beschimpfungen, einfache Körperverletzungen und Nötigungen am häufigsten. Die höchsten Frauenanteile zeigten sich vor allem bei Ehrverletzungsdelikten wie Verleumdung (50.8 %) und übler Nachrede (50.2 %) sowie beim Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (35.7 %). Bei schweren Sexualdelikten war der Männeranteil dagegen sehr hoch, etwa bei Vergewaltigung (99.4 %), sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung (97.6 %) sowie Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person (97.3 %). Delikte mit sehr wenigen beschuldigten Personen werden hier nicht einzeln hervorgehoben, da Prozentanteile bei kleinen Fallzahlen nur eingeschränkt aussagekräftig sind.

Beschuldigte Personen sind nicht mit rechtskräftig verurteilten Täterinnen und Tätern gleichzusetzen. Als beschuldigt gelten Personen, die in einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder durch eine Strafbehörde einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt werden. Die Statistik zeigt damit polizeilich registrierte Beschuldigte, nicht gerichtliche Verurteilungen.

Quellen für Zahlenmaterial

BFS, PKS: Straftaten häusliche Gewalt und beschuldigte Personen
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Stand vom:
11.06.2026
BFS, PKS: Erfassunghilfe und Merkmalskatalog
Quelle abrufen
Stand vom:
11.06.2026

Hinweise

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Beschuldigte sind nicht mit rechtskräftig verurteilten TäterInnen gleichzusetzen.
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PKS erfasst polizeilich registrierte Straftaten; nicht angezeigte Fälle fehlen.
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Häusliche Gewalt umfasst u. a. Tötungsdelikte, Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord, Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung, schwere und einfache Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Tätlichkeiten, Aussetzung, Gefährdung des Lebens, Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohung, Nötigung, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern oder Abhängigen, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und seit 2025 auch Art. 197a StGB.
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Bei kleinen Fallzahlen sind Prozentanteile nur beschränkt aussagekräftig, z. B. bei Aussetzung (5 Beschuldigte), sexuellen Handlungen mit Abhängigen (2), Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit (3), strafbaren Vorbereitungshandlungen (1) sowie 100.0 %-Männeranteilen bei Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung und Zwangsheirat (je 6).

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