Redaktionsstatut
1. Zweck und Geltungsbereich
Dieses Redaktionsstatut legt verbindlich fest, wie Facts 4 Future Themen auswählt, Daten prüft, Fehler korrigiert und mit Interessenkonflikten umgeht. Es regelt die redaktionellen Grundsätze, Qualitätsstandards und Verantwortlichkeiten von Facts 4 Future (F4F) und gilt für alle Personen, die an der Erstellung, Prüfung und Publikation von Inhalten mitwirken.
Das Statut wird vom Vorstand des Vereins verabschiedet und mindestens jährlich überprüft.
2. Auftrag und Selbstverständnis
F4F bereitet öffentlich zugängliche Statistiken visuell auf und macht sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Ziel ist es, gesellschaftliche Debatten qualitativ zu verbessern und mit überprüfbaren Daten dort Impulse zu setzen, wo Wahrnehmung und statistische Befunde auseinanderklaffen.
F4F gibt keine politischen Empfehlungen ab, bewertet keine Parteipositionen und stellt keine politischen Forderungen.
3. Organisation und Verantwortlichkeiten
3.1 Redaktionelle Leitung
Die redaktionelle Leitung trägt die Gesamtverantwortung für alle publizierten Inhalte. Sie entscheidet über Themenwahl, Priorisierung und Freigabe. Die redaktionelle Leitung wird vom Vorstand ernannt.
3.2 Mitwirkende
Alle Personen, die an der Erstellung von Inhalten mitwirken, sind an dieses Statut gebunden. Neue Mitwirkende werden durch die redaktionelle Leitung in die Grundsätze und Prozesse eingeführt. F4F kann ebenso externe Fachpersonen für die inhaltliche Prüfung beiziehen.
4. Themenauswahl
Themen werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Überraschungswert: Der statistische Befund muss überraschen und von der öffentlichen Wahrnehmung abweichen.
- Datengrundlage: Es existieren belastbare, öffentlich zugängliche Quellen (z. B. BFS, Weltbank, UNO, Eurostat).
- Kommunizierbarkeit: Der Befund lässt sich visuell klar und verständlich darstellen.
- Generationenrelevanz: Das Thema hat Bedeutung für die kommenden Generationen.
- Themenvorschläge aus der Community werden nach denselben Kriterien geprüft.
5. Redaktioneller Prozess
5.1 Recherche und Datenbeschaffung
F4F arbeitet ausschliesslich mit öffentlich zugänglichen Datenquellen. Öffentliche Daten, die auf Anfrage erhalten wurden, werden dementsprechend ausgewiesen. Die Datengrundlage für jeden Fact wird transparent zugänglich und für Dritte nachvollziehbar gemacht. Proprietäre Daten werden nicht verwendet.
5.2 Datenaufbereitung und Visualisierung
Bei der visuellen Aufbereitung gelten folgende Grundsätze:
Achsen, Skalen und Zeiträume werden transparent beschriftet.
Es werden immer die aktuellsten Zahlen verwendet. Die Fakten werden einmal jährlich aktualisiert.
Für zeitliche Darstellungen wird, wenn immer möglich, das Jahr 2000 verwendet. Andernfalls wird dies gekennzeichnet und begründet.
Jede Visualisierung enthält die vollständige Quellenangabe.
5.3 Prüfung und Freigabe
Jeder Inhalt durchläuft vor der Publikation folgende Schritte:
- Faktencheck: Überprüfung aller Daten anhand der Originalquellen.
- Plausibilitätsprüfung: Kontextualisierung der Befunde — kann der Fact so dargestellt werden (Kausalitätsprüfung)?
- Freigabe: Die redaktionelle Leitung gibt den Inhalt zur Publikation frei.
5.4 Einsatz von KI-Werkzeugen
Für die Recherche und das Formulieren der Facts können KI-Werkzeuge (z.B. ChatGPT, Gemini oder Claude) eingesetzt werden. Die redaktionelle Verantwortung der inhaltlichen Korrektheit verbleibt stets bei der redaktionellen Leitung und jeder Fact wird geprüft.
6. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
6.1 Redaktionelle Unabhängigkeit
Die redaktionellen Entscheide von F4F werden unabhängig von Spenden, Verbänden, Parteien und anderen Interessengruppen getroffen. Finanzielle Unterstützung berechtigt zu keiner Einflussnahme auf Themenwahl, Darstellung oder Publikationszeitpunkt.
6.2 Finanzierung und Transparenz
F4F finanziert sich über Spenden und den Verkauf von Publikationen. Die Jahresrechnung wird den Mitgliedern zugänglich gemacht.
6.3 Offenlegung von Interessenbindungen
Alle Personen, die an der Erstellung und Freigabe von Inhalten mitwirken, legen relevante Interessenbindungen gegenüber der redaktionellen Leitung offen.
Dazu gehören insbesondere:
Mandate, Mitgliedschaften oder Funktionen in politischen Parteien, Verbänden oder Interessenorganisationen
Berufliche Tätigkeiten, die thematische Überschneidungen mit F4F-Inhalten aufweisen
Persönliche oder finanzielle Verbindungen zu Organisationen, deren Positionen durch F4F-Inhalte berührt werden
6.4 Verhältnis zu politischen Akteuren
F4F pflegt keine direkten Partnerschaften mit politischen Parteien. Die Nutzung von F4F-Inhalten durch politische Akteure wird weder gefördert noch unterbunden — sie liegt ausserhalb der Verantwortung von F4F. F4F koordiniert die Publikation von Inhalten nicht mit politischen Kampagnen oder Parteien.
7. Korrekturpolitik
F4F verpflichtet sich zu einem transparenten Umgang mit Fehlern:
Sachfehler wie falsche Zahlen oder fehlerhafte Quellenangaben werden unverzüglich korrigiert. Erfolgt die Meldung des Sachfehlers aus der Community, wird die kritische Mitarbeit mit einem Geschenk belohnt.
Kontextfehler und Korrekturhinweise wie unvollständige Erklärtexte, die zu Vollständigkeitszwecken ergänzt werden müssen, werden zeitnah korrigiert.
8. Umgang mit Kritik und Gegendarstellung
F4F nimmt sachliche Kritik an Inhalten ernst und beantwortet substanzielle Einwände.
Sollte eine betroffene Partei eine Gegendarstellung im Sinne von Art. 28g ZGB verlangen, wird diese nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen veröffentlicht.
Rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung über F4F werden nicht angedroht, um kritische Berichterstattung zu unterbinden.
9. Community und externe Beiträge
Themenvorschläge und Hinweise aus der Community sind ausdrücklich erwünscht. Eingereichte Vorschläge werden nach den Kriterien in Kapitel 4 geprüft. Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet die redaktionelle Leitung. Eine Begründung wird auf Anfrage mitgeteilt.
10. Schlussbestimmungen
Dieses Statut tritt mit Verabschiedung durch den Vorstand in Kraft. Es wird auf der Website von F4F öffentlich zugänglich gemacht.
Alle Mitwirkenden bestätigen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit die Kenntnisnahme dieses Statuts.
Verabschiedet am 10.04.2026 durch den Vorstand des Vereins Facts 4 Future.