Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher

Bundesgesetz über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)

Abstimmung

Geschäftsnummer
20190300
Abstimmungsgegenstand
Art. 101 Abs. 1 Bst. f und Abs. 3
Geschäftstyp
Standesinitiative
Rat
Ständerat
Referenznummer
8433
Abstimmungsdatum
16.09.2026

Resultat

Resultat:
Abgelehnt
Bedeutung «Angenommen»:
Antrag der Mehrheit (Streichen)
Bedeutung «Abgelehnt»:
Antrag der Minderheit Jositsch (Festhalten)

Stimmen

Ja
18
Nein
25
Enthaltungen
2
Entschuldigt
0
Nicht teilgenommen
0
Teilnahme Präsident:
Hat nicht teilgenommen

Weitere
Informationen

parlament.ch
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Resultat pro Partei

Stimmen Ständerat