
AHV durch Beiträge finanziert? Mehr als ¼ der Einnahmen für die AHV stammen aus öffentlichen Mitteln.

Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) betrugen die AHV-Einnahmen im Jahr 2024 rund 53,7 Milliarden Franken. Davon stammten 38,7 Milliarden Franken (72 %) aus Beiträgen von Versicherten und Arbeitgebenden. Weitere 15,0 Milliarden Franken (28 %) kamen aus Beiträgen der öffentlichen Hand; übrige Erträge machten rund 2 Millionen Franken aus.
Mit Beiträgen der öffentlichen Hand sind Einnahmen gemeint, die der AHV über den Staat oder gesetzlich zweckgebundene Quellen zufliessen. 2024 waren das vor allem der Bundesbeitrag von rund 10,3 Milliarden Franken, der zweckgebundene AHV-Anteil an der Mehrwertsteuer von rund 4,4 Milliarden Franken sowie die Spielbankenabgabe von rund 0,36 Milliarden Franken. Der Bundesbeitrag wird unter anderem aus allgemeinen Bundesmitteln sowie aus Tabak- und Alkoholsteuern finanziert.
Im Umlageverfahren sollen die laufenden Einnahmen grundsätzlich die laufenden Ausgaben decken. 2024 nahm die AHV 53,7 Milliarden Franken ein und gab 50,9 Milliarden Franken aus. Der Überschuss von rund 2,8 Milliarden Franken floss in den AHV-Ausgleichsfonds, der als finanzielle Reserve dient. Der Anteil der öffentlichen Finanzierung ist dabei kein neues Phänomen: Bereits im Jahr 2000 stammten rund 73 % der AHV-Einnahmen im Umlageergebnis aus Beiträgen von Versicherten und Arbeitgebenden und rund 27 % aus Beiträgen der öffentlichen Hand.