Staatseinnahmen? Rund ein Drittel der Steuern und Sozialabgaben des Staates entfiel 2023 auf direkte Steuern natürlicher Personen.

Gemäss der Eidgenössischen Finanzverwaltung erzielte der Staat 2023 Fiskaleinnahmen von 219,7 Mia. CHF. Mit 77,2 Mia. CHF beziehungsweise 35 % waren die direkten Steuern natürlicher Personen der grösste Posten. Grundlage ist die Finanzierungsrechnung nach Sachgruppen und Funktionen für den konsolidierten Sektor Staat mit Bund, Kantonen, Gemeinden und öffentlichen Sozialversicherungen (siehe Hinweise).

In der gewählten Darstellung folgten die Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber mit 53,7 Mia. CHF beziehungsweise 24 %. Erfasst werden Beiträge an AHV, IV, EO und ALV sowie an die Familienzulagen in der Landwirtschaft und die Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf. Die Verbrauchssteuern beliefen sich auf 35,2 Mia. CHF beziehungsweise 16 %; davon entfielen 25,1 Mia. CHF auf die Mehrwertsteuer. Dazu zählen unter anderem auch Mineralöl-, Tabak- und Biersteuern. Die direkten Steuern juristischer Personen betrugen 29,9 Mia. CHF (14 %), davon 27,9 Mia. CHF Gewinnsteuern. Die übrigen Steuern und Abgaben machten 23,8 Mia. CHF (11 %) aus. Dazu gehören übrige direkte Steuern, Besitz- und Ausgabensteuern, Verkehrsabgaben, Zölle sowie weitere Abgaben ohne die separat ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge.

Mit 219,7 Mia. CHF von insgesamt 255,9 Mia. CHF waren die Fiskaleinnahmen die klar wichtigste Einnahmequelle des Staates. Weitere Einnahmequellen sind unter anderem Entgelte und Finanzeinnahmen.

Quellen für Zahlenmaterial

EFV, Finanzierungsrechnung nach Sachgruppen und Funktionen
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Stand vom:
03.03.2026
EFV, Methoden und Konzepte der Finanzstatistik der Schweiz
Quelle abrufen
Stand vom:
21.07.2026

Hinweise

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Zahlen gemäss EFV-Finanzstatistik, Finanzierungsrechnung nach Sachgruppen und Funktionen.
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Ausgewiesen sind die drei grössten dreistelligen Sachgruppen 400, 404 und 401 sowie die Untergruppe 4072. Die Sachgruppen 402, 403, 405 und 406 sowie 407 ohne 4072 sind unter «Andere Steuern und Abgaben» zusammengefasst.
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Verbrauchssteuern und Zölle werden nur auf Bundesebene erhoben.
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Nicht zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen Krankenkassenprämien, Pensionskassenbeiträge und Prämien der obligatorischen Unfallversicherung.
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Abweichungen in Summen sind rundungsbedingt.

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