
Schweizer Bürgerrecht? Seit 2000 erhielten in der Schweiz 60 % das Bürgerrecht durch Geburt und rund 40 % durch Einbürgerungen.

Von 2000 bis 2025 erhielten rund 2.5 Millionen in der Schweiz wohnhafte Personen das Schweizer Bürgerrecht. 1’503’567 davon waren Kinder, die mit Schweizer Bürgerrecht geboren wurden, weil mindestens ein Elternteil Schweizer war; 992’508 Personen wurden eingebürgert. Damit entfallen 60.0 % auf Geburten und 39.6 % auf Einbürgerungen. Die übrigen 0.4 % betreffen Adoptionen (5’465) und Feststellungen des Bürgerrechts (5’100). Von 2000 bis 2025 wurden mit 992’508 Personen mehr Menschen eingebürgert als im ganzen 20. Jahrhundert (633’812). Das gilt auch, wenn man alle Erwerbsarten einrechnet, also auch die bis 1991 automatischen Erwerbe durch Heirat: 1’003’073 gegenüber 918’051.
Eine Feststellung ist rechtlich kein neuer Erwerb. Die Behörden klären damit verbindlich, ob eine Person das Schweizer Bürgerrecht bereits besitzt, etwa wenn ein Erwerb durch Abstammung nie registriert wurde oder unklar ist (Art. 43 BüG). Das Bundesamt für Statistik zählt sie dennoch als eigene Erwerbsart. Erfasst ist nur die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz. Bis Anfang der 1990er-Jahre wurden pro Jahr meist weniger als 10’000 Personen eingebürgert. Danach stieg die Zahl an: von 5’346 im Jahr 1991 auf 27’893 im Jahr 2000 und auf den Höchststand von 45’987 im Jahr 2006.
Dazu trug die Revision des Bürgerrechtsgesetzes bei, die 1992 in Kraft trat. Seither verlangt die Schweiz nicht mehr, dass Eingebürgerte ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zudem erhalten ausländische Ehefrauen von Schweizern das Bürgerrecht nicht mehr automatisch durch Heirat; seither steht ausländischen Ehepartnern beider Geschlechter die erleichterte Einbürgerung offen, die als Einbürgerung zählt. Gemäss einer Studie der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen stieg der Anteil der ausländischen Bevölkerung mit B- und C-Bewilligung, der sich pro Jahr einbürgern liess, von 1992 bis 2006 von 0.9 % auf 3.2 %. Dieser Anstieg bleibt auch dann bestehen, wenn man Alter, Geburtsort und Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Die Studie nennt mehrere Gründe: die Zulassung der Doppelbürgerschaft, tiefere Kosten, mehr Personen aus Staaten ausserhalb der EU und den gestiegenen Wert des Schweizer Passes.